Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vorhaben planen - Gestaltungen nutzen - Steuer optimieren


Ergänzend zur Planung der Vermögensnachfolge sind selbstverständlich immer auch die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. 

Ein zivilrechtliches Vorhaben wie z.B. eine Schenkung zu Lebzeiten hat nicht automatisch ein steueroptimales Ergebnis zur Folge. Im Umkehrschluss führt eine ausschließlich steuerbasierte Gestaltung in den seltensten Fällen zum Ziel des eigentlich Gewollten.

Hier ist der qualifizierte Berater gefragt, um die möglichen Auswirkungen der beiden Komponenten individuell gegeneinander abzuwägen und dabei in der Gestaltung im Sinne der Beteiligten, das bestmögliche Verhältnis zwischen Machbarkeit und Steueroptimierung zu entwickeln.

In der Beratung meiner Mandanten folge ich dabei bewusst dem bewährten Grundsatz:

Zivilrecht vor Steuerrecht


Denn, was nutzt ehrlich gesagt das steuerlich günstigste Ergebnis, wenn es bei der anschließenden Umsetzung zu ungewollten Benachteiligungen und Streitigkeiten zwischen den Beteiligten führt. 

Das Ziel ist selbstverständlich eine

Vermögensübertragung ohne Streit und Steuern


Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und das damit verbundene Bewertungsrecht bieten eine Vielzahl von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten - die leider für den Laien zum Teil sehr komplex und schwer verständlich sind - aber, bei richtiger und teilweise mehrfacher Anwendung zum gewünschten Ergebnis führen können.

  • Steuerbefreiungen für private Vermögen
  • Gestaltungen für das eigengenutzte Eigenheim (Familienheimregelung)
  • Steuerbegünstigungen für Unternehmensvermögen (Verschonungsabschläge)
  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
  • Begünstigungen bei der Übertragung von Vermietungsobjekten oder des selbstgenutzten Eigenheims
  • Gestaltungen des Güterstandes
  • Persönliche Steuerklassen und Freibeträge
  • Steuersätze
  • Gestaltungsoptimierung bei der Einkommen- und Grunderwerbsteuer

Ergänzend zur persönlichen Gestaltungsberatung übernehme ich für Sie selbstverständlich auch die Deklaration im Rahmen der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererkärungen.

Individuelle Beratung ist selbstverständlich!